Bildungsbüro Nürnberg – Bildungsblog

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Bestandsaufnahme zur interkulturellen Öffnung der Nürnberger Verwaltung

Beitrag vom 19. Jul. 2022

Im Rahmen des Projekts „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“ führte das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg von November 2020 bis Juni 2022 eine beteiligungsorientierte Bestandsaufnahme durch, um den aktuellen Öffnungsprozess der Verwaltung zu evaluieren und durch Handlungsempfehlungen weiter zu entwickeln. Die mit der interkulturellen Öffnung einhergehenden Projektziele waren ein Beitrag zur Erhöhung des Anteils an Personal mit Zuwanderungsgeschichte und die Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte, um das Dienstleistungsangebot der Stadt Nürnberg anzupassen. Um einen ganzheitlichen Blick auf die interkulturelle Öffnung der Nürnberger Verwaltung werfen zu können, wurden insgesamt sieben leitfadengestützte Interviews mit Leitungspersonal aus verschiedener Dienststellen geführt, aus welchen sich hinsichtlich beider Projektziele wichtige Erkenntnisse über die laufenden Öffnungsmaßnahmen der Verwaltung festhalten und systematisch aufbereiten ließen.

Drei innerstädtische Workshops mit städtischen Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte gingen der Frage nach, wie es der Stadtverwaltung gelingen kann, mehr Personal mit Zuwanderungsgeschichte zugewinnen. Dabei waren sie für das Projekt wichtige Expertinnen und Experten, weil sie einerseits die Perspektive der Beschäftigten und andererseits der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte vereinen.  Für die Erreichung des IKÖK-Projektziels, mehr Wissen über die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungsgeschichte zu erlangen, erfolgte sowohl eine schriftliche Befragung der Migrationsberatungsstellen der drei Wohlfahrtsverbänden als auch jeweils Workshops mit Migrantenorganisationen und Akteurinnen und Akteuren aus der Wirtschaft und Beratung statt. Darüber hinaus reflektierten in einem Workshop zehn Beschäftigte aus verschiedenen Dienststellen, die im Rahmen des IKÖK-Projekts an einer interkulturellen Schulung teilnahmen, die Schulungserfahrung und deren Bedeutung für die eigene Arbeit.

Das durch die Beteiligung der genannten Expertinnen- und Expertengruppen gewonnene Wissen bildetet die Basis für die Handlungsempfehlungen für eine Interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Diese sind in der Broschüre „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung gemeinsam weiterdenken“ auffindbar.

Die Handlungsempfehlungen wollen dem Anspruch aller Prozessbeteiligten gerecht werden und Impulse für den weiteren Öffnungsprozess der Nürnberger Verwaltung geben. Ergänzend zur Broschüre wurden mit einigen Beteiligten Filmclips gedreht, in denen sie aus Ihrer Sicht ihre Rolle und wichtige Empfehlungen vorstellen. Diese Clips sind in dem YouTube-Kanal der Stadt Nürnberg einsehbar.

Partizipation und kultursensible Arbeit als Gelingensfaktor für die interkulturelle Öffnung

Im Verlauf des IKÖK-Projekts wurde deutlich, welchen Mehrwert der Beteiligung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit sich bringt. Diese lieferten zum einen als Beraterinnen und Berater wichtige Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Bedarfe verschiedener Communities, welche passgenaue Handlungsempfehlungen ermöglichten. Zum anderen wirkten sie als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für ihre jeweiligen Netzwerke und haben bei der Umsetzung vieler Öffnungsmaßnahmen eine Schlüsselfunktion. Neben der Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gewann auch der Ansatz der „kultursensiblen Arbeit“ für den interkulturellen Öffnungsprozess größere Bedeutung. Dieser Begriff aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung und der Pflege meint vor allem strategische Öffnungsmaßnahmen, die bestehende Unterschiede der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und auf individuelle Bedarfe eingehen. Dieser grundlegende Ansatz ist ausschlaggebend, um einen verbesserten Zugang für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und langfristig zu einer barrierefreien Verwaltung zu erreichen.

Umsetzungshorizonte der Handlungsempfehlungen und Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten als zu berücksichtigende Faktoren bei Öffnungsprozessen

Im Austausch mit den städtischen Akteurinnen und Akteuren wurde deutlich, dass die einzelnen Handlungsempfehlungen mit unterschiedlich komplexen Rahmenbedingungen verbunden sind und daher unterschiedliche zeitliche Horizonte der Umsetzung haben müssen. Als ein Faktor ist zu nennen, dass Dienststellen und Personalamt gemeinsam für die interkulturelle Öffnung zuständig sind, wenn es um die Personalgewinnung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte geht. Daher gilt es, bei der Umsetzung der Empfehlungen die notwendigen Abstimmungs- und Entwicklungsprozesse, sowie die gesetzlichen Grundlagen zu berücksichtigen. Vor allem im Personalbereich sind Abläufe wie die Gestaltung der Stellenausschreibungen gesetzlich geregelt. Um die Möglichkeiten zur interkulturellen Öffnung ausschöpfen zu können, ist bei der Planung und Durchführung eines interkulturellen Öffnungsprozesses die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Möglichkeiten besonders wichtig.

Transfer für interessierte Kommunen Um die gemachten Projekterfahrungen an interessierte Kommunen und weitere Einrichtungen weitergeben zu können, hat das Bildungsbüro die einzelnen Projektschritte dokumentiert und Empfehlungen abgeleitet, die in der Broschüre “Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Transferprodukt” aufbereitet sind.


Das Projekt „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“ (IKÖK) wurde von November 2020 bis Juni 2022 aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert und im Verbund mit der AWO – Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. durchgeführt.

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