Bildungsbüro Nürnberg – Bildungsblog

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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Bildungsbüro Nürnberg bemüht sich, den Webauftritt barrierefrei zu machen. Öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Angebote 
http://bildungsangebote.nuernberg.de,  
https://integrationdurchbildung.nuernberg.de 
und https://uebergangsmanagement.nuernberg.de.
 

Konformitätsstatus

Teilweise konform: Die Webauftritte sind nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA erfüllt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Überprüfung durchgeführt von: Bildungsbüro Nürnberg
Erstellungsdatum: September 2020
 

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Barrierefreie Bereiche:

  • Alle Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
  • Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.
  • Einige ältere Dokumente und Formulare, die vor September 2020 erstellt wurden.
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.
  • Das Filtermenü ist noch nicht mit Maus und Tastatur bedienbar.

Begründung:
Für 2021 plant das Bildungsbüro eine gestalterische Überarbeitung der Website. Beim neuen Design wird noch mehr auf Barrierefreiheit geachtet.

Zeitraum:
Barrierefreie Website nach BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA ab 2021 nach Website-Relaunch.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien oder anderen Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich bitte an das Bildungsbüro. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular

Sie haben weitergehenden Klärungsbedarf?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Dieses Amt wurde als “Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik” für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.