Bildungsbüro Nürnberg – Bildungsblog

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Bildungsblog » Kommunales Programm Deutschspracherwerb
Sprachbildung für alle und von Anfang an

Sprachbildung für alle und von Anfang an

Die Sprachbildung Erwachsener ist Sache des Bundes, genauer des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ergänzend sind in Nürnberg zahlreiche Anbieter niedrigschwelliger Sprachkurse aktiv. Dennoch gibt es immer wieder Personen und Personengruppen, die durchs Raster fallen und keine bedarfsgerechte Sprachbildung erhalten. Um die Lücken im System zuverlässig zu stopfen und alle vorhandenen Ressourcen sinnvoll zu bündeln, hat das Bildungsbüro gemeinsam mit zahlreichen inner- und außerstädtischen Akteuren das kommunale Programm Deutschspracherwerb ins Leben gerufen. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Das Pilotvorhaben zum kommunalen Programm Deutschspracherwerb wurde am 23. Oktober 2019 vom Stadtrat einstimmig beschlossen und wird seither umgesetzt. Ziel ist es, in Nürnberg ein kommunales System zu etablieren, das in der Lage ist, flexibel auf sich ändernde Bedarfe zu reagieren und die Lücken zu schließen, die das Sprachbildungssystem des Bundes läßt. Im Mittelpunkt steht der Aufbau tragfähiger Strukturen einer systematischen Erstberatung und Weiterleitung von Neuzugewanderten zu passenden Spracherwerbsangeboten vor Ort. Der Einsatz kommunaler Ressourcen kommt immer nur dann infrage, wenn keine anderen Angebote und Strukturen zur Verfügung stehen (Subsidiaritätsprinzip). Personen, die über das Angebot des BAMF nicht versorgt werden, können möglicherweise in ein niedrigschwelliges Sprachangebot vermittelt werden. Erst als letzte Möglichkeit soll auf städtisch finanzierte Sprachbildungsangebote zurückgegriffen werden.
Auf eigene Initiative, auf Empfehlung von Migrationsberatungsstellen, Ehrenamtlichen oder Bekannten kommen Menschen, die nach einem Sprachkurs suchen, in die ZAM-Beratung, der Beratungseinheit der Zentralen Anlaufstelle Migration. Hier erhalten sie Auskunft zu allen integrationsrelevanten Themen. Seit Beginn des Pilotvorhabens spielt das Thema Sprache jedoch eine herausgehobene Rolle, vor allem, weil die ZAM-Beratung die zentrale Stelle ist, die über die Aufnahme in städtisch finanzierte Sprachkurse entscheidet. Voraussetzung ist, dass die Personen in Nürnberg wohnhaft, zum Besitz eines Nürnberg-Passes berechtigt und nicht zu einem Sprachkurs des BAMF zugelassen sind. Von dort aus geht es in die Test- und Meldestelle (TuM), in der Mitarbeiter/-innen des Bildungszentrums die sprachlichen Vorkenntnisse testen. Auf Grundlage dieser Einstufung kommen die Getesteten in einen städtisch finanzierten Kurs. Häufiger jedoch hilft das im Pilotvorhaben entwickelte Beratungssystem, Ratsuchende in passende Kurse anderer Anbieter zu empfehlen.
Personen, die getestet wurden, kommen auf Grundlage dieser Einstufung in einen städtisch finanzierten Kurs. Häufiger jedoch hilft das im Pilotvorhaben entwickelte Beratungssystem, Ratsuchende in passende Kurse anderer Anbieter zu empfehlen.
Die Abbildung ermöglicht einen detaillierten Blick auf die Teilnehmendenzahlen bis zu dem Zeitpunkt, als die Corona-Pandemie auch das Pilotvorhaben vorübergehend stark einschränkte.

Teilnehmende in Beratungen, Testungen und Sprachkursen, Januar bis März 2020

Anmerkung: Die Anzahl der Teilnehmenden in Verfahren Verpflichtungen Sozialamtî definiert sich über die Anzahl der in der BAMF-TuM durch das Sozialamt zum Integrationskurs verpflichteten Personen. Es ist nicht auszuschlieflen, dass einzelne Personen auch ohne das neue Verfahren verpflichtet wurden. Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro.

Deutlich wird, dass bei weitem nicht alle Personen in städtisch finanzierte Kurse einmündeten. So konnte der Großteil der Ratsuchenden (199 Personen) anderweitig, zum Beispiel durch Integrationskurse, versorgt werden. 93 Personen und damit etwa ein Drittel (35 %) wurde durch gemeinsam mit den Partnern entwickelte Verfahren in BAMF- Sprachkurse vermittelt. So arbeiten beispielsweise Sozialamt, Agentur für Arbeit, ZAM-Beratung und Bildungsbüro in enger Abstimmung zusammen, um bestimmte Gruppen, die mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz 2019 neu zu einem Integrations- oder Berufssprachkurs berechtig sind, zügig in die Kurse des BAMF zu lotsen. Denn die Betroffenen wissen oft nichts von ihrem neuen Recht. Auch ist häufig unklar, was zu tun ist, damit man als „arbeitsmarktnah“ gilt, ein ebenfalls neu geschaffenes Zulassungskriterium. Das städtische Programm trägt mit diesen neu entwickelten Beratungsstrukturen auch messbar zu einem verbesserten Zugang zu den bereits bestehenden Sprachkursen des Bundes bei.
55 Personen und damit 15,9 % der Beratenen wurde ein Sprachtest in der TuM-Stadt und im Anschluss die Teilnahme an städtisch finanzierten Sprachkursplätzen ermöglicht. 47 von ihnen nahmen tatsächlich am Sprachtest teil und wurden in Kurse beim Bildungszentrum (38) und bei der NOA (fünf im Vorkurs, drei im Kinderbetreuungskurs) zugelassen. Fast alle Personen, die eingeladen wurden, erschienen auch am Testtag. Das zeigt zum einen die grundsätzlich hohe Motivation der Zielgruppe zur Teilnahme. Zum anderen wird daran deutlich, dass die Beratungsarbeit der ZAM-Beratung Vertrauen aufbauen konnte und die einfach gehaltenen, unbürokratischen Verfahren wirken.


Titelfoto: © Maja Fischer.